Österreich: Sachkundepflicht bei Amphibien und Reptilien

Seit dem 1. Juli gilt in Österreich für Halter von Amphibien wie Molchen und Salamandern, sowie von Reptilien und Papageienvögel die Pflicht zur Vorlage eines Sachkundenachweises. Rechtsgrundlage ist das 2024 novellierte österreichische Tierschutzgesetz.

Für den Nachweis der Sachkunde in Österreich ist eine theoretische Ausbildung im Umfang von vier Zeitstunden notwendig. Eine praktische Prüfung gibt es für Amphibien nicht. Die Sachkundeschulung muss vor der Anschaffung eines Tieres absolviert werden.

Ich habe über diese Neuerung auch in meiner Kolume „Tierliebe und Kundenwunsch“ in der Zeitschrift PET – Das Fachmagazin für die Heimtier-Branche geschrieben: Sachkunde auf die 1!