Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Handreichung erstellen lassen, um die mittlerweile durch die internationale CITES-Konvention geschützten asiatischen Molcharten leichter bestimmbar zu machen. Den Morphological identification guide to the Asian newt genera Echinotriton, Laotriton, Paramesotriton and Tylototriton. Herausgegeben wurde er von CITES, diese Abkürzung steht für die „CONVENTION ON INTERNATIONAL TRADE IN ENDANGERED SPECIES OF WILD FAUNA AND FLORA“. Seit 2019 sind sämtliche Arten der Gattungen Tylototriton („Krokodilmolche“), Paramesotriton („Warzenmolche“) und Echinotriton durch CITES geschützt, und zwar in Anhang II. Nur Echinotriton andersoni ist in Anhang III gelistet. Seit 2023 ist auch die Gattung Laotriton (mit ihrer einzigen Art, Laotriton laoensis) in Anhang II aufgenommen. Dieser Schutz wurde auf den Artenschutzkonferenzen COP18 und COP19 beschlossen und bezieht sich bei Tylototriton, Paramesotriton und Echinotriton pauschal auf die ganzen Gattungen, so dass auch Arten, die erst später neu beschrieben wurden bzw. werden (wie beispielsweise Paramesotriton malipoensis) sofort unter diesen Schutz fallen.
Argumente für diese pauschale Listung der kompletten Gattungen waren die hohe taxonomische Dynamik, denn diese Gattungen sind einerseits in den letzten Jahren kontinuierlich durch neu entdeckte bzw. neu beschriebene Arten gewachsen. Außerdem herrschte und herrscht innerhalb der genannten Gattungen ein oftmals unklarer Artstatus, was in Fachsprache als „kryptische Taxa“ bezeichnet wird. Selbst Gattungsgrenzen sind hiervon betroffen, denn der früher als Pachytriton labiatus bekannte „Lippenmolch“ bzw. „Paddletail newt“ wurde bereits vor einigen Jahren in die Gattung Paramesotriton eingeordnet, wo er nunmehr aufgrund seiner glatten (Pachytriton-artigen) Haut als „Zhao Ermi’s Smooth Warty Newt“, also übersetzt „Glatter Warzenmolch von Zhao Ermi“ bezeichnet wird. Dies hat zur Folge, dass diese Art auch dem Schutzstatus von Paramesotriton unterliegt, während die übrigen weiterhin zu Pachytriton gezählten Arten keinen Schutzstatus haben.
Neben diesen taxonomischen Aspekten spielte aber sicher auch die Ähnlichkeit vieler der in den Gattungen beschriebenen Arten untereinander eine Rolle für den pauschalen Schutzstatus. Man spricht hierbei vom „Look-alike-Kriterium“, also dem Ähnlichkeitskriterium. Denn für Kontrollbehörden stellt es eine im Alltag – beispielsweise im Rahmen einer Einfuhrkontrolle – eine große Herausforderung dar, die Art innerhalb der genannten Gattungen genau zu bestimmen. Die Gattungen als Ganze zu erkennen fällt da schon deutlich leichter. Und dennoch sind die Kontrollbehörden beispielsweise beim Zoll sicherlich immer wieder sehr herausgefordert, unter den zahlreichen „braun-schwarz-knubbeligen Molchen aus Asien“ die genannten geschützten Gattungen von anderen ebenfalls „braun-schwarz-knubbeligen“ Gattungen ohne Schutzstatus (wie beispielsweise Cynops, Hypselotriton und Pachytriton) zu unterscheiden.
Genau hierbei soll nun die Handreichung des BfN helfen, die Marta Bernardes and Mona van Schingen-Khan verfasst haben. Durch umfangreiche Bestimmungsschlüssel und Fotos bietet dieser Bestimmungsführer wohl nicht nur dem Zoll und anderen Behörden ein wertvolles Rüstzeug. Auch die eine oder andere möglicherweise nicht korrekt bestimmte Population bei Privathaltern könnte mit Hilfe dieser Handreichung neu und korrekt(er) bestimmt werden.